NATHAL® Therapeutische Interventionen
bei psychogenen Störungen und als Krisenbegleitung

NATHAL® wurde von der Psychologin und Psychotherapeutin Dr. Gertje Lathan in den 1970er Jahren als therapeutische Methode entwickelt,
um unverarbeitete Dynamiken der Persönlichkeit zu integrieren. Diese sind gespeisst aus den Schichten des aktuellen biografischen, perinatalen und transpersonalen Unbewussten.

Über die mit der NATHAL® Methode erwirkte Gleichschwingung der Gehirnhälften wird ein veränderter Bewusstseinszustand herbeigeführt, indem mit meiner therapeutischen Begleitung eine Besserung und Befreiung von psychischen und/oder körperlichen Beschwerden erreicht werden kann.
Gleichzeitig ist NATHAL® auch ein höherer, spiritueller Einweihungsweg.
In meine therapeutische Arbeit werde ich auch Ihr Horoskop in meine Arbeit miteinbeziehen.

Ablauf

Wenn Sie Interesse an einer therapeutischen Begleitung haben führen wir zunächst ein kostenfreies Telefongespräch, bei dem Sie die Gelegenheit haben ihr Anliegen zu schildern. Anschließend erhalten Sie einen Fragebogen für weitere Angaben.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Begleitung ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und mir, sowie der Wille und die Bereitschaft, wirklich etwas verändern zu wollen.
In einem Kennenlern-Termin haben Sie die Möglichkeit, mich kennenzulernen und ein Behandlungsziel zu definieren und den Ablauf Ihrer individuellen therapeutischen Begleitung festzulegen.

Honorar /  Kennenlern-Termin:    120 €       (60min)

Honorar therapeutische Intervention pro Sitzung:   180 €   (90min – 120 min)

Kontraindikationen

NATHAL® ist kein Allheilmittel und ersetzt nicht eine eventuell notwendige medizinische Behandlung. Nicht indiziert ist NATHAL® bei bestehenden Abhängigkeiten (Alkohol, Medikamente, Drogen) starke Persönlichkeitsveränderungen, Schizophrenie (Wahnvorstellungen), Epilepsie, akute Psychosen, Suizidalität, (mittelschwere-starke) Depressionen.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie bei einer Gesetzlich Krankenversicherungen versichert sind erhalten in der Regel keine Erstattung dieser Kosten und müssen die Behandlung selbst bezahlen. Versicherte bei Privatkrankenkassen, mit Zusatzversicherungen und Beihilfeberechtigte bekommen nach der GebüH von 1985 bestimmte Heilpraktikerleistungen erstattet. Wichtig zu wissen ist, dass oft nicht der gesamte Rechnungsbetrag erstattet wird und Sie deshalb einen Betrag selbst dazu zahlen müssen.